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Umweltservice GmbH
Am St. Niclas Schacht 13
09599 Freiberg
Telefon: 03731 16110-10
Telefax: 03731 16110-32
info@umweltservice-freiberg.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Umweltservice GmbH

§ 1 Vertragspartner / Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma Umweltservice GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Ingrid Nitsche, Am St. Niclas Schacht in 09599 Freiberg - nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt - und ihren Auftrag- gebern - nachstehend AG genannt.
(2) Hiervon abweichende Bestimmungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bzw. schriftlicher einzelvertraglicher Abreden gehen diesen AGB vor.
(3) Bestätigungen des AG unter Hinweis auf die Einbeziehung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Leistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Weiterbildungsveranstaltungen, Erwachsenenqualifizierung, Bildungsberatung sowie Projektentwicklung und –management. Der abzu- schließende Vertrag stellt daher einen Dienstleistungs- vertrag gem. § 611 BGB dar.

§ 3 Umfang / Ausführung des Auftrages

(1) Der Umfang der vom AN zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Die jeweils als Anhang zum Vertrag gefertigten Dokumen- te und Urkunden werden Vertragsbestandteil.
(2) Der AN wird seine Dienstleistungs-, Beratungs-, Schulungs- und Trainee-Leistungen sorgfältig vorbe-reiten, ausführen und auf die spezifischen Bedürf-nisse des AG eingehen. Er erbringt seine Leistungen überwiegend durch eigene Mitarbeiter der Gesellschaft. Die Auswahl der Auftragsausführenden erfolgt durch den AN.
(3) Der AN behält sich vor, ggf. einzelne Vertrags- gegenstände in Absprache mit dem AG abzuändern.

§ 4 Mitwirkungspflichten

(1) Der AG stellt dem AN alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, bzw. seine Mitarbeit, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung.
(2) Der AG informiert den AN schriftlich von allen Umständen, die für eine optimale Leistungserbringung durch den AN von Bedeutung sind. Geschieht dies nicht und ändern sich wichtige Einflussfaktoren, kann der AN vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz in entsprechender Anwendung des § 10 fordern.

§ 5 Räumlichkeiten

Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, stellt der AN die zur Durchführung des Auftrages notwendigen und geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung.

§ 6 Unterlagen / Nutzungsrechte

(1) Der AN hat das Recht, die ihm zur Ausführung des Auftrages seitens des AG bzw. eines Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eigene Rechnung zu vervielfältigen, soweit dies dem Vertragszweck dient. Beratungsberichte oder Teile hiervon darf der AN jedoch nur mit Zustimmung des AG weitergeben bzw. veröffentlichen.
(2) Der AG darf ihm durch den AN überlassene Unterlagen für den im Vertrag genannten Auftrag nutzen.
(3) Eigentum und Urheberrecht an allen organisato- rischen Unterlagen, Systemen, Programmen, Vor-drucken, Entwürfen und Datenträgern, die vom Auftragnehmer entwickelt und bereitgestellt wurden, verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält die Nutzung nur für die dem Vertrag unter-liegenden Zwecken und nur während der Vertragszeit.

§ 7 Verschwiegenheit

(1) Der AN verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der AG ihn schriftlich von dieser Pflicht entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des AN und für alle anderen am Projekt beteiligten Personen.
(2) Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Informationen, die er zur und in Erfüllung dieses Vertrages erhält, so lange vertraulich behandeln, wie sie nicht allgemein bekannt geworden sind.
(3) Diese Pflichten bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

§ 8 Zahlungskonditionen / Zahlungsverzug

(1) Die Kosten der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der einzelvertraglichen Regelung. Diese sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs-stellung. Erfüllungsort für die Zahlung ist Freiberg.
(2) Bei komplexen, über einen längeren Zeitraum zu erbringenden Leistungen wird ein angemessener Vorschuss gefordert oder das Entgelt / Honorar zeitanteilig in Rechnung gestellt.
(3) Etwaige Preiserhöhungen sind 3 Monate im Voraus anzukündigen. Sie berechtigen den AG mit einer Frist von 1 Monat zu einer Kündigung zum Termin der Preiserhöhung.


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(4) Im Rahmen des Verzuges gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins.
(5) Bei Zahlungsrückstand des AG ist der AN berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zur Beseitigung des Zahlungsrückstandes auszusetzen. Kommt es wegen des Zahlungsrückstandes nicht zur Weiterführung des Auftrages, behält der AN den vollen Vergütungs-anspruch abzgl. dessen, was an Ausgaben erspart wurde. Ein Zahlungsrückstand berechtigt den AN unbeschadet des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts zum Einbehalt von Auswertungen und sonstigen Unterlagen.

§ 9 Aufrechnung

Die Aufrechnung gegenüber fälligen Zahlungs- ansprüchen des AN ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen.

§ 10 Kündigung / Vertragsbeendigung

(1) Verträge werden auf bestimmte Zeit geschlossen, so dass eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
(2) Kündigt der AG aus Gründen, die in seiner Person liegen, hat der AN für die Zeit, die der Vertrag noch bestehen würde, einen Anspruch auf Entschädigung i.H.v. 25 % der bis zum regulären Vertragsende verbleibenden Kosten.
(3) Hat der AN den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die dafür nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten.
(4) Kündigt bzw. storniert der AG den Auftrag vor dem vertraglich festgelegtem Beginn der Veran-staltungen, so ist eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 5 % der Gesamtsumme lt. Vertrag zu zahlen.
(5) Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben Ansprüche der Vertragsparteien aus den hier genannten §§ 6 und 7 unberührt.

§ 11 Datenschutz

Der AG bzw. die einzelnen Teilnehmer erklären sich mit Vertragsschluss einverstanden, dass ihre Daten elektronisch gespeichert und zur Zweckbestimmung verarbeitet werden.

§ 12 Haftung

(1) Verletzt der AN Vertrags- oder sonstige Pflichten leicht fahrlässig, bestehen gegen ihn keine Schadensersatzansprüche. Etwas anderes gilt lediglich bei Verzug oder Unmöglichkeit, wobei der Schadensersatzan-spruch der Höhe nach auf den Betrag des Preises der verzögerten oder nicht erbrachten Leistungen beschränkt ist.
(2) Entsteht dem AG ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit des AN, haftet der AN mit einer Begrenzung auf den Schaden, der als Folge der Verfehlung voraussehbar war.
(3) Bei Ausfällen, die vom AN nicht zu vertreten sind und eine Erfüllung unmöglich machen, entfällt für den AN für die Dauer der Störung jede Haftung, soweit die Störung erheblich und unvorhersehbar war. Der AN kann in diesem Fall seine Leistungspflicht ganz oder teilweise aufheben. Er ist verpflichtet, den AG unverzüglich über den Eintritt eines Verhinderungs-falles zu unterrichten.
(4) Alle weitergehenden Ansprüche gegen den AN – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch außervertragliche – sind ausgeschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Vertragsschluss sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Formvorschrift kann nur schrift-lich außer Kraft gesetzt werden.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Soweit der AG Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Chemnitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser Regelungen Lücken, die die Vertragspartner nicht vorhergesehen haben, so verpflichten sich beide, diese in sachlicher und zweckorientierter Weise auszufüllen.

 

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