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§ 1 Vertragspartner / Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge zwischen der Firma Umweltservice GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführerin, Frau Ingrid Nitsche, Am St. Niclas Schacht in 09599 Freiberg
- nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt - und ihren Auftrag- gebern -
nachstehend AG genannt. (2) Hiervon abweichende Bestimmungen
aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bzw. schriftlicher
einzelvertraglicher Abreden gehen diesen AGB vor. (3)
Bestätigungen des AG unter Hinweis auf die Einbeziehung seiner Allgemeinen
Geschäftsbedingun- gen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Abwicklung von Weiterbildungsveranstaltungen, Erwachsenenqualifizierung,
Bildungsberatung sowie Projektentwicklung und –management. Der abzu- schließende
Vertrag stellt daher einen Dienstleistungs- vertrag gem. § 611 BGB dar.
§ 3 Umfang / Ausführung des Auftrages
(1) Der Umfang der vom AN zu erbringenden
Leistung richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Die jeweils als
Anhang zum Vertrag gefertigten Dokumen- te und Urkunden werden
Vertragsbestandteil. (2) Der AN wird seine Dienstleistungs-,
Beratungs-, Schulungs- und Trainee-Leistungen sorgfältig vorbe-reiten, ausführen
und auf die spezifischen Bedürf-nisse des AG eingehen. Er erbringt seine
Leistungen überwiegend durch eigene Mitarbeiter der Gesellschaft. Die Auswahl
der Auftragsausführenden erfolgt durch den AN. (3) Der AN
behält sich vor, ggf. einzelne Vertrags- gegenstände in Absprache mit dem AG
abzuändern.
§ 4 Mitwirkungspflichten
(1) Der AG stellt dem AN alle für die
Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, bzw. seine Mitarbeit,
rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung. (2) Der AG
informiert den AN schriftlich von allen Umständen, die für eine optimale
Leistungserbringung durch den AN von Bedeutung sind. Geschieht dies nicht und
ändern sich wichtige Einflussfaktoren, kann der AN vom Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz in entsprechender Anwendung des § 10 fordern.
§ 5 Räumlichkeiten
Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, stellt der AN
die zur Durchführung des Auftrages notwendigen und geeigneten Räumlichkeiten zur
Verfügung.
§ 6 Unterlagen / Nutzungsrechte
(1) Der AN hat das Recht, die ihm zur
Ausführung des Auftrages seitens des AG bzw. eines Dritten zur Verfügung
gestellten Unterlagen auf eigene Rechnung zu vervielfältigen, soweit dies dem
Vertragszweck dient. Beratungsberichte oder Teile hiervon darf der AN jedoch nur
mit Zustimmung des AG weitergeben bzw. veröffentlichen. (2)
Der AG darf ihm durch den AN überlassene Unterlagen für den im Vertrag genannten
Auftrag nutzen. (3) Eigentum und Urheberrecht an allen
organisato- rischen Unterlagen, Systemen, Programmen, Vor-drucken, Entwürfen und
Datenträgern, die vom Auftragnehmer entwickelt und bereitgestellt wurden,
verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält die Nutzung nur für die
dem Vertrag unter-liegenden Zwecken und nur während der Vertragszeit.
§ 7 Verschwiegenheit
(1) Der AN verpflichtet sich, über alle
Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis
gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der AG ihn schriftlich
von dieser Pflicht entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen
Umfang auch für die Mitarbeiter des AN und für alle anderen am Projekt
beteiligten Personen. (2) Jeder Vertragspartner wird alle
Unterlagen und Informationen, die er zur und in Erfüllung dieses Vertrages
erhält, so lange vertraulich behandeln, wie sie nicht allgemein bekannt geworden
sind. (3) Diese Pflichten bleiben auch nach der Beendigung
des Vertrages bestehen.
§ 8 Zahlungskonditionen / Zahlungsverzug
(1) Die Kosten der jeweiligen Leistungen
ergeben sich aus der einzelvertraglichen Regelung. Diese sind zahlbar innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungs-stellung. Erfüllungsort für die Zahlung ist
Freiberg. (2) Bei komplexen, über einen längeren Zeitraum zu
erbringenden Leistungen wird ein angemessener Vorschuss gefordert oder das
Entgelt / Honorar zeitanteilig in Rechnung gestellt. (3)
Etwaige Preiserhöhungen sind 3 Monate im Voraus anzukündigen. Sie berechtigen
den AG mit einer Frist von 1 Monat zu einer Kündigung zum Termin der
Preiserhöhung. |
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 AGB
als PDF-Download
(4) Im Rahmen des Verzuges gelten die
gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins. (5) Bei
Zahlungsrückstand des AG ist der AN berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zur
Beseitigung des Zahlungsrückstandes auszusetzen. Kommt es wegen des
Zahlungsrückstandes nicht zur Weiterführung des Auftrages, behält der AN den
vollen Vergütungs-anspruch abzgl. dessen, was an Ausgaben erspart wurde. Ein
Zahlungsrückstand berechtigt den AN unbeschadet des gesetzlichen
Zurückbehaltungsrechts zum Einbehalt von Auswertungen und sonstigen
Unterlagen.
§ 9 Aufrechnung
Die Aufrechnung gegenüber fälligen Zahlungs- ansprüchen des AN
ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder
rechtskräftige festgestellte Forderungen.
§ 10 Kündigung / Vertragsbeendigung
(1) Verträge werden auf bestimmte Zeit
geschlossen, so dass eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen
ist. (2) Kündigt der AG aus Gründen, die in seiner Person
liegen, hat der AN für die Zeit, die der Vertrag noch bestehen würde, einen
Anspruch auf Entschädigung i.H.v. 25 % der bis zum regulären Vertragsende
verbleibenden Kosten. (3) Hat der AN den Kündigungsgrund zu
vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich
abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die dafür
nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu
erstatten. (4) Kündigt bzw. storniert der AG den Auftrag vor
dem vertraglich festgelegtem Beginn der Veran-staltungen, so ist eine
Bearbeitungsgebühr i.H.v. 5 % der Gesamtsumme lt. Vertrag zu
zahlen. (5) Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses bleiben Ansprüche der Vertragsparteien aus den hier
genannten §§ 6 und 7 unberührt.
§ 11 Datenschutz
Der AG bzw. die einzelnen Teilnehmer erklären sich mit
Vertragsschluss einverstanden, dass ihre Daten elektronisch gespeichert und zur
Zweckbestimmung verarbeitet werden.
§ 12 Haftung
(1) Verletzt der AN Vertrags- oder sonstige
Pflichten leicht fahrlässig, bestehen gegen ihn keine Schadensersatzansprüche.
Etwas anderes gilt lediglich bei Verzug oder Unmöglichkeit, wobei der
Schadensersatzan-spruch der Höhe nach auf den Betrag des Preises der verzögerten
oder nicht erbrachten Leistungen beschränkt ist. (2)
Entsteht dem AG ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit des AN, haftet der AN
mit einer Begrenzung auf den Schaden, der als Folge der Verfehlung voraussehbar
war. (3) Bei Ausfällen, die vom AN nicht zu vertreten sind
und eine Erfüllung unmöglich machen, entfällt für den AN für die Dauer der
Störung jede Haftung, soweit die Störung erheblich und unvorhersehbar war. Der
AN kann in diesem Fall seine Leistungspflicht ganz oder teilweise aufheben. Er
ist verpflichtet, den AG unverzüglich über den Eintritt eines
Verhinderungs-falles zu unterrichten. (4) Alle
weitergehenden Ansprüche gegen den AN – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch
außervertragliche – sind ausgeschlossen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Vertragsschluss sowie Änderungen und
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese
Formvorschrift kann nur schrift-lich außer Kraft gesetzt
werden. (2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. (3) Soweit der AG Vollkaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Chemnitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. (4) Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt nicht
berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden,
die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Ergeben sich in der
praktischen Anwendung dieser Regelungen Lücken, die die Vertragspartner nicht
vorhergesehen haben, so verpflichten sich beide, diese in sachlicher und
zweckorientierter Weise auszufüllen. |